Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21
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Auskunftsersuchen vom 14.08.2018, V 967 entstanden aus Vorlage: OF 687/1 vom 28.07.2018
Betreff: Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21 Anlässlich einer Ortsbegehung wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass - nachdem Leerstände in diesem Bereich schon seit längerer Zeit beklagt werden - nun weitere dringend benötigte Wohnungen durch Leerstehenlassen dem Wohnungsmarkt entzogen wurden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Wohnungen stehen in diesem Bereich leer? - Seit wann werden diese Wohnungen nicht mehr vermietet? - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse darüber vor, warum die Eigentümerin die Wohnungen leer stehen lässt. Wenn ja, was sind die Beweggründe? Wenn nein, wird der Magistrat gebeten, zu entsprechenden Erkenntnisse über die Eigentümerin zu gelangen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über einen bevorstehenden oder zu einem später beabsichtigtem Abbruch der Gebäude vor? - Was wird der Magistrat unternehmen, damit die leer stehenden Wohnungen schnellstmöglich wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden?
Begründung: Angesichts der drängenden Wohnungsnot und hier insbesondere bei den preisgünstigeren Wohnung ist das Leerstehenlassen von Wohnungen - aus welchen Gründen auch immer - ein Skandal erster Güte. Seit einigen Jahren wird in der Anwohnerschaft und der angrenzenden Bevölkerung über das Verhalten der Eigentümerin diskutiert und spekuliert. Angesichts des immer größer werdenden Leerstandes ist es an der Zeit, dass der Magistrat dazu beiträgt, dass die Betroffenen über die Absichten und Planungen in diesem Bereich informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2018OFOF 687/1Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2018Sie sind hierVV 967Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21Anfrage
- 3. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2244Wohnungsleerstände in der Battonstraße 7 bis 21Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen