Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21
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Battonnstraße 7 bis 21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Anlässlich einer Ortsbegehung wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass - nachdem Leerstände in diesem Bereich schon seit längerer Zeit beklagt werden - nun weitere dringend benötigte Wohnungen durch Leerstehenlassen dem Wohnungsmarkt entzogen wurden. Dies vorangestellt ,wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Wohnungen stehen in diesem Bereich leer? - Seit wann werden diese Wohnungen nicht mehr vermietet? - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse darüber vor, warum die Eigentümerin die Wohnungen leer stehen lässt. Wenn ja, was sind die Beweggründe? Wenn nein, wird der Magistrat gebeten, zu entsprechenden Erkenntnisse über die Eigentümerin zu gelangen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über einen bevorstehenden oder zu einem später beabsichtigtem Abbruch der Gebäude vor? - Was wird der Magistrat unternehmen, damit die leer stehenden Wohnungen schnellstmöglich wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden? Begründung: Angesichts der drängenden Wohnungsnot und hier insbesondere bei den preisgünstigeren Wohnung ist das Leerstehenlassen von Wohnungen - aus welchen Gründen auch immer - ein Skandal erster Güte. Seit einigen Jahren wird in der Anwohnerschaft und der angrenzenden Bevölkerung über das Verhalten der Eigentümerin diskutiert und spekuliert. Angesichts des immer größer werdenden Leerstandes ist es an der Zeit, dass der Magistrat dazu beiträgt, dass die Betroffenen über die Absichten und Planungen in diesem Bereich informiert werden.
Inhalt
Antrag vom 28.07.2018, OF 687/1
Betreff: Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Anlässlich einer Ortsbegehung wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern festgestellt, dass - nachdem Leerstände in diesem Bereich schon seit längerer Zeit beklagt werden - nun weitere dringend benötigte Wohnungen durch Leerstehenlassen dem Wohnungsmarkt entzogen wurden. Dies vorangestellt ,wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: - Wie viele Wohnungen stehen in diesem Bereich leer? - Seit wann werden diese Wohnungen nicht mehr vermietet? - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse darüber vor, warum die Eigentümerin die Wohnungen leer stehen lässt. Wenn ja, was sind die Beweggründe? Wenn nein, wird der Magistrat gebeten, zu entsprechenden Erkenntnisse über die Eigentümerin zu gelangen und diese dem Ortsbeirat mitzuteilen. - Liegen dem Magistrat Erkenntnisse über einen bevorstehenden oder zu einem später beabsichtigtem Abbruch der Gebäude vor? - Was wird der Magistrat unternehmen, damit die leer stehenden Wohnungen schnellstmöglich wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden?
Begründung: Angesichts der drängenden Wohnungsnot und hier insbesondere bei den preisgünstigeren Wohnung ist das Leerstehenlassen von Wohnungen - aus welchen Gründen auch immer - ein Skandal erster Güte. Seit einigen Jahren wird in der Anwohnerschaft und der angrenzenden Bevölkerung über das Verhalten der Eigentümerin diskutiert und spekuliert. Angesichts des immer größer werdenden Leerstandes ist es an der Zeit, dass der Magistrat dazu beiträgt, dass die Betroffenen über die Absichten und Planungen in diesem Bereich informiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juli 2018Sie sind hierOFOF 687/1Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2018VV 967Wohnungsleerstände in der Battonnstraße 7 bis 21Anfrage
- 3. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2244Wohnungsleerstände in der Battonstraße 7 bis 21Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme