Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ab wann mit der Auslieferung smarter Stromzähler durch die NRM an Privathaushalte im Ortsbezirk 1 begonnen wird. Dies ist wichtig, da Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 bisher keine Informationen über den Rollout erhalten haben.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ab wann mit der Auslieferung smarter Stromzähler durch die NRM an Privathaushalte im Ortsbezirk 1 begonnen wird.
Begründung
Das Smart Meter-Gesetz wurde vor über einem Jahr beschlossen. Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 1 haben bis heute noch keinen konkreten Überblick darüber, wann genau sie mit intelligenten Stromzählern rechnen können. Bei manchen neueren Zählern würde es ausreichen, ein Gateway nachzurüsten, um diese "smart" zu machen, was mit geringerem Aufwand und zeitnaher erfolgen könnte. Mithilfe von Smart Metern ist es möglich, das eigene Verbrauchsverhalten über eine App zu analysieren und damit seinen Verbrauch zu optimieren, um Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu verringern. Dank Mehrtarifzähler können verbrauchsintensive Nutzungen in Zeiten mit niedrigeren Energiepreisen verlagert werden und so durch das eigene Nutzungsverhalten Kosten eingespart werden. Dies können sowohl Zeiten mit niedrigem allgemeinem Verbrauch sein als auch Zeiten, in denen besonders viel regenerativ erzeugter Strom zur Verfügung steht. Dadurch tragen smarte Stromzähler zu einer erfolgreichen Energiewende bei und helfen, die gesetzten Klimaziele zu erreichen. Durch einen frühzeitigen Rollout könnte Frankfurt Vorreiter beim Einsatz smarter Energiemanagementtechnologien werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2024OFOF 1281/1Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024Sie sind hierVV 962Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1Anfrage
- 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1922Smarte Stromzähler im Ortsbezirk 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50