Inaktives LoRaWAN in Mehrfamilienhäusern - Sinn und Zweck?
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den Zweck und die Inbetriebnahme des LoRaWAN-Systems in den Neubauten im Europaviertel gebeten. Dies ist notwendig, da das System bisher nicht in Betrieb ist und Unklarheit über seine Funktion besteht.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welchem Zweck das im Auftrag der Mainova in einigen neu errichteten Mehrfamilienhäusern im Europaviertel installierte System aus grünen Kabeln und der Aufschrift LoRaWAN dient und wann es in Betrieb gehen soll.
Begründung
Einige Neubauten im Europaviertel wurden offensichtlich bereits mit LoRaWAN ausgestattet, allerdings scheint das System bisher nicht in Betrieb zu sein und sowohl für Bewohner als auch für Verwalter ist derzeit nicht ersichtlich, welchem Zeck diese Anlage konkret dienen soll und wann mit einer Inbetriebnahme zu rechnen ist. Anfragen bei der Mainova verliefen bisher ins Leere.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2024OFOF 1258/1Inaktives LoRaWAN in Mehrfamilienhäusern - Sinn und Zweck?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2024Sie sind hierVV 958Inaktives LoRaWAN in Mehrfamilienhäusern - Sinn und Zweck?Anfrage
- 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1920Inaktives LoRaWAN in Mehrfamilienhäusern - Sinn und Zweck?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-5