Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs
Zusammenfassung
Die Gemeinde Liederbach wird gebeten, Maßnahmen gegen Starkregen entlang des Liederbachs zu entwickeln und bestehende Vorschläge umzusetzen. Dadurch sollen Überflutungen und Schäden in Unterliederbach und Höchst vermieden werden. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen ist aufgrund vorheriger Starkregenereignisse und deren Folgen gegeben.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Ergebnisse haben die Gespräche der SEF mit den Oberliegern des Liederbachs mittlerweile ergeben?
- Welche Maßnahmenvorschläge der Starkregensimulation auf der Gemarkung Liederbach, die seit August 2023 vorliegt, will die Gemeinde Liederbach am Taunus umsetzen?
- Welche Entlastungen kann das für Unterliederbach und Höchst bringen?
- Welche weiteren Maßnahmen gegen Überflutungen des Liederbachs bei Starkregenereignissen müssen von Frankfurt unternommen werden?
- Gibt es mittlerweile Ergebnisse über die Stellungnahmen vom 13.01.2023, ST 186, sowie vom 14.07.2023, ST 1536, hinaus zur Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich, um Schäden am Radweg entlang des Liederbaches möglichst dauerhaft zu vermeiden?
Begründung
In der Antwort F 323 vom 04.11.2021 zum Starkregenereignis im Sommer 2020 antwortet der Magistrat: "(...) Außerdem fand auf Initiative der SEF ein Runder Tisch mit den Vertretern der Oberlieger und der oberen sowie der unteren Wasserbehörde zum Thema überörtlicher Hochwasserschutz statt. Es wurde verabredet, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten. Voraussichtlich Anfang 2022 wird die SEF erneut zu einem Runden Tisch einladen. Bis dahin wird die SEF einen ersten diskussionsfähigen Vorschlag zu weiteren Vorgehen erarbeiten." Mittlerweile liegt der Gemeinde Liederbach eine Starkregensimulation mit Maßnahmenvorschlägen vor. Ebenso sollten laut ST 186 vom 13.01.2023 Gespräche zur Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66 geführt werden. Es wird Zeit, Maßnahmen umzusetzen, damit möglichst weitere Schäden durch Starkregen vermieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2021FF 323Im Sommer 2020 hat nach einem Starkregen der Liederbach ganze Stadtteile im Main-Taunus-Kreis und im Frankfurter WestenFragestunde-Frage
- 27. Februar 2022OFOF 382/6Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1793Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66Direktanregung
- 24. Juni 2022STST 1480Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66Stellungnahme
- 13. Januar 2023STST 186Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66Stellungnahme
- 14. Juli 2023STST 1536Zeilsheim/Unterliederbach: Schaffung von Retentionsflächen oberhalb der A 66Stellungnahme
- 24. Mai 2024OFOF 1031/6Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des LiederbachsOrtsbeiratsantrag · SPD
- 28. Mai 2024Sie sind hierVV 955Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des LiederbachsAnfrage
- 9. September 2024STST 1625Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des LiederbachsStellungnahme
- 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 210 WochenSTST 1873Unterliederbach: Maßnahmen gegen Starkregen entlang des LiederbachsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-31