Auskunftsersuchen an den Magistrat zur geplanten Grundschule in der Bürostadt/Lyoner Quartier
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.08.2018, V 948 entstanden aus Vorlage: OF 931/5 vom 27.07.2018
Betreff: Auskunftsersuchen an den Magistrat zur geplanten Grundschule in der Bürostadt/Lyoner Quartier Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Gab es im vergangenen Herbst eine Ausschreibung für ein Grundstück mit und ohne Grundschule in der Bürostadt?
- Wenn ja, wer hat sich an der Ausschreibung beteiligt?
- Wer hat die Auswertung der Angebote vorgenommen?
- Gibt es bereits Ergebnisse?
- Wenn ja, wann werden die Ergebnisse präsentiert?
- Wann kann mit dem Bau einer Grundschule in der Bürostadt/Lyoner Quartier begonnen werden? Begründung: Eine Grundschule in der Bürostadt/Lyoner Quartier wird dringend benötigt. Die beiden Grundschulen in Niederrad können den weiteren Bedarf durch den weiteren Zuzug im sich wandelnden und wachsenden Viertel nicht decken. Dieser Sachverhalt ist seit Jahren bekannt und noch immer gibt es keine Auskunft zur generellen Planung einer Grundschule. Der Magistrat wird daher um Beantwortung der Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2018OFOF 931/5Auskunftsersuchen an den Magistrat zur geplanten Grundschule in der Bürostadt/Lyoner QuartierOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. August 2018Sie sind hierVV 948Auskunftsersuchen an den Magistrat zur geplanten Grundschule in der Bürostadt/Lyoner QuartierAnfrage
- 21. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 2389Auskunftsersuchen an den Magistrat zur geplanten Grundschule in der Bürostadt/Lyoner QuartierStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen