Linksabbiegung freimachen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Gründe für die anhaltende Sperrung der linken Spur an der Linksabbiegung Hansaallee/Miquelallee zu prüfen und zu berichten, ob diese wieder aufgehoben werden kann. Dies ist wichtig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und Staus im Berufsverkehr zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Sperrung der linken Spur der Linksabbiegung sowie die provisorische Ampelanlage an der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee stadtauswärts seit mehreren Jahren unverändert geblieben ist und inwiefern diese Sperrung wieder aufgehoben werden kann.
Begründung
An der Linksabbiegung Hansaallee/Ecke Miquelallee stadtauswärts ist seit mehreren Jahren die linke Spur gesperrt und die Ampelanlage durch ein Provisorium ersetzt. Der viel befahrene Autobahnzubringer ist ein täglicher Stauschwerpunkt im Berufsverkehr. Vor Ort ergibt sich kein Grund für die Sperrung, zumal diese optisch einen Baustellencharakter hat, ohne tatsächlich eine Baustelle zu sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2024OFOF 906/2Linksabbiegen freimachenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. April 2024Sie sind hierVV 939Linksabbiegung freimachenAnfrage
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1584Linksabbiegung freimachenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen