Sindlingen: Lärmschutz entlang der Linie S 1 an der Ferdinand-Hofmann-Siedlung
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit dem Bau von Lärmschutzwänden entlang des S 1-Streckenabschnitts in Sindlingen begonnen wird. Dies ist wichtig, um die Anwohner der Ferdinand-Hofmann-Siedlung besser vor Lärmemissionen der Bahnstrecke zu schützen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit dem Bau von Lärmschutzwänden entlang des S 1-Streckenabschnitts in Sindlingen begonnen wird, die die Anwohner der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - insbesondere im Abschnitt zwischen Schneiderstraße und Straße zur Internationalen Schule - vor den Lärmemissionen der Bahnstrecke besser schützen soll.
Begründung
Bereits in 2016 hatte die Bahn in Bürgerversammlungen informiert, dass im Rahmen eines freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes ein Lärmschutz des Streckenabschnitts in Sindlingen in Planung sei und deren Umsetzung für 2021(!) zugesagt wurde. Wie jetzt aus der Presse zu erfahren war, wird mit entsprechenden Maßnahmen im S 1-Bereich von Hattersheim und Eddersheim im Sommer 2024 begonnen und es wäre wünschenswert, wenn die Maßnahme zeitnah auch auf dem Sindlinger Abschnitt umgesetzt werden würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2024OFOF 999/6Sindlingen: Lärmschutz entlang der S1- Linie an der FerdinandHofmannSiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2024Sie sind hierVV 926Sindlingen: Lärmschutz entlang der Linie S 1 an der FerdinandHofmannSiedlungAnfrage
- 26. August 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1581Sindlingen: Lärmschutz entlang der Linie S 1 an der Ferdinand Hofmann SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen