Lieferverkehr im Ortsbezirk 5
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Auskunftsersuchen vom 08.06.2018, V 912 entstanden aus Vorlage: OF 905/5 vom 26.04.2018
Betreff: Lieferverkehr im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was er unternimmt, um dem steigenden Lieferverkehr in der Stadt, insbesondere im Bereich des Ortsbezirks 5, zu begegnen. Dabei interessiert den Ortsbeirat 5 vor allem, inwieweit die Einrichtung von Mikrohubs unterstützt wird.
Begründung: Eine Möglichkeit, um den steigenden Lieferverkehr im Ortsbezirk und den damit einhergehenden Verkehrsproblemen zu begegnen, bietet die Einrichtung und Förderung von sogenannten Mikrohubs. Dies sind Mini-Depots in Form von Containern oder Ladenlokalen, in denen die Pakete in der Innenstadt zentral gelagert und von dort aus mit kleinen Elektrofahrzeugen zu den einzelnen Empfängern transportiert werden. So wird vermieden, dass auf der "letzten Meile" große Zustellfahrzeuge eingesetzt werden, die unsere Straßen beim Ausliefern verstopfen. Einen guten Überblick über das Konzept, dessen Realisierungsmöglichkeiten und die Vorteile gibt nachfolgender ZDF Bericht der Sendung "plan b: Lieferhelden - Wege aus dem Zustellwahnsinn", https://www.zdf.de/gesellschaft/plan-b/plan-b-lieferhelden-100.html. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2018OFOF 905/5Lieferverkehr im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. Juni 2018Sie sind hierVV 912Lieferverkehr im Ortsbezirk 5Anfrage
- 2. November 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 2047Lieferverkehr im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen