Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für E-Fahrzeuge
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich der Anzahl der Ladestationen für E-Fahrzeuge zu bewerten. Dies ist notwendig, um eine mögliche Regulierung der Ladekapazitäten zu planen und Netzüberlastungen zu vermeiden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenFragen an den Magistrat
Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen.
Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend.
Der Magistrat wird daher in Absprache mit der Mainova als Netzbetreiberin gebeten, folgende Frage zu beantworten:
Wie viele E-Auto-Ladestationen verkraftet in einer realistischen Einschätzung das Nieder- Erlenbacher Stromnetz mit seiner jetzigen Kapazität, insbesondere zu Zeiten von gleichzeitigen Ladevorgängen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen?
Kontext
Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2024OFOF 160/13Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeugeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. März 2024Sie sind hierVV 900Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeugeAnfrage
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1783Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50