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Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für E-Fahrzeuge

Vorlagentyp: V
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich der Anzahl der Ladestationen für E-Fahrzeuge zu bewerten. Dies ist notwendig, um eine mögliche Regulierung der Ladekapazitäten zu planen und Netzüberlastungen zu vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen.

Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend.

Der Magistrat wird daher in Absprache mit der Mainova als Netzbetreiberin gebeten, folgende Frage zu beantworten:

Wie viele E-Auto-Ladestationen verkraftet in einer realistischen Einschätzung das Nieder- Erlenbacher Stromnetz mit seiner jetzigen Kapazität, insbesondere zu Zeiten von gleichzeitigen Ladevorgängen in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen?

Kontext

Mit der zunehmenden Anzahl von E-Fahrzeugen steigt auch die Zahl der notwendigen Ladestationen. Da in Nieder-Erlenbach sehr viele Einfamilienhäuser existieren und auch derzeit neue Baugebiete entstehen, wird sich die Anzahl der privaten Ladestationen in absehbarer Zeit deutlich erhöhen. Um eine ggf. notwendige Regulierung von Ladekapazitäten über öffentliche Ladestationen zum Schutz vor Netzüberlastung besser abschätzen zu können, ist eine Kenntnis über den Netzzustand grundlegend.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2024OFOF 160/13Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeugeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 12. März 2024Sie sind hier
    VV 900Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeuge
    Anfrage
  3. 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1783Kapazität des Nieder-Erlenbacher Stromnetzes hinsichtlich Ladestationen für EFahrzeugeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 13
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 32 · 10.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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