Sportunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 9
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.07.2016, V 89 entstanden aus Vorlage: OF 67/9 vom 22.06.2016
Betreff: Sportunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 96/16 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Umfang die unzureichende Erteilung von Sportunterricht an Grundschulen im Ortsbezirk auf eine nicht ausreichende Ausstattung der Schulen mit Sporthallen und/oder Sportflächen bzw. fehlenden Zugang zu vorhandenen Flächen zurückzuführen ist.
Begründung: Laut Magistratsbericht B 96 vom 04.04.2016 wurden im Schuljahr 2014/2015 nur an zwei von sechs Grundschulen im Ortsbezirk (Astrid-Lindgren-Schule, IGS Eschersheim) der in der Stundentafel für die Primarstufe vorgesehene Sportunterricht von drei Stunden pro Woche erteilt. Von den anderen vier Schulen wird an drei Schulen (Fried-Lübbecke-Schule, Heinrich-Seliger-Schule, Ludwig-Richter-Schule) nur rund die Hälfte, in der 4. Schule (Diesterwegschule) nur 2/3 des Unterrichts erteilt. Die Stadt Frankfurt muss als Schulträger die für den Sportunterricht erforderliche sächliche und räumliche Ausstattung zur Verfügung stellen. Um sicherzustellen, dass es für die Schüler an den Grundschulen im Ortsbezirk nicht aufgrund von Versäumnissen der Stadt zu Defiziten kommt, bedarf es einer genaueren Analyse des Berichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2016BB 96Wie viel Sportunterricht wird in Frankfurter Grundschulen tatsächlich erteilt?Magistratsbericht
- 22. Juni 2016OFOF 67/9Sportunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 7. Juli 2016Sie sind hierVV 89Sportunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 9Anfrage
- 4. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1372Sportunterricht an den Grundschulen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen