Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg sicherstellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 894 entstanden aus Vorlage: OF 542/10 vom 11.11.2013
Betreff: Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie die Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg künftig sichergestellt werden kann. Die FES fährt die Straße Am Lausberg seit Kurzem nicht mehr an, weil die Zuwegung zu den Hauseingängen den Straßenanforderungen für Müllfahrzeuge nach BGI 5104 nicht entsprechen. Die Anwohner müssen ihre Tonnen zum Anfang der Straße ziehen, damit sie geleert werden.
Begründung: Falschparker haben in der Vergangenheit mehrfach die Leerung der Mülltonnen in der Straße Am Lausberg be- und verhindert. Durch Baumstämme, die das Parken auf dem Mulan-Gelände eigentlich verhindern sollen, wird die Durchfahrtsbreite der Straße Am Nonnenhof und die Einfahrt in den Lausberg noch weiter eingeschränkt. Wie der Presse zu entnehmen ist, lehnt die FES in einigen Straßen im Stadtgebiet aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich eine Anfahrt in engen Straßen ab. Die Anwohner in der Straße Am Lausberg, meist junge Familien und Berufstätige, sind nun gezwungen, ihre Tonnen im öffentlichen Straßenraum zur Leerung bereitzustellen, ohne ihrerseits den Verkehr zu behindern. Ein unmögliches Unterfangen. Neben den Müllfahrzeugen der FES haben auch Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, Möbelwagen und Baufahrzeuge Schwierigkeiten, in den Lausberg einzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2013OFOF 542/10Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg sicherstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. November 2013Sie sind hierVV 894Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg sicherstellenAnfrage
- 21. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 292Müllabfuhr in der Straße Am Lausberg sicherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen