Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-Allee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 hat eine Auskunft zu den Parkgebühren in der Europa-Allee beantragt, um die Einnahmen und Kontrollen durch die Stadtpolizei zu klären. Ziel ist es, die Nutzung der Parkplätze und die Einhaltung der Parkregelungen besser zu verstehen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
- Wie hoch sind die Einnahmen der Parkgebühren der Stadt Frankfurt durch das Parken auf den kostenpflichtigen Parkplätzen entlang der Europa-Allee zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza?
- Gibt es eine Aufstellung, an welchen Wochentagen und zu welchen Zeiten besonders hohe Einnahmen erzielt werden?
- Werden in diesem Bereich (regelmäßige) Kontrollen durch die Stadtpolizei vorgenommen?
- In welcher Höhe wurden seitens der Stadtpolizei Verwarngelder für Parken ohne Parkschein eingenommen?
Begründung
In der Europa-Allee ist das Parken zwischen Emser Brücke und Skyline Plaza von Montag bis Samstag zwischen 09:00 und 20:00 Uhr kostenpflichtig. Die Parkplätze werden sehr gut angenommen. Anwohnerinnen bzw. Anwohner berichten, dass man selten einen Parkschein oder eine Parkscheibe im Auto sehen kann, die Parkplätze oft aber tagelang vom gleichen Fahrzeug belegt sind. Gleichzeitig sieht man selten "Knöllchen" an der Windschutzscheibe klemmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2021OFOF 91/1Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-AlleeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 29. Juni 2021Sie sind hierVV 88Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-AlleeAnfrage
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 2095Auskunft zu Parkgebühren in der Europa-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2