Zeitplan der Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends
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Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 882 entstanden aus Vorlage: OF 468/3 vom 04.05.2018
Betreff: Zeitplan der Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des Nordends Vorgang: V 405/17 OBR 3; ST 1354/17 Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, in wie weit die in der Stellungnahme ST 1354 aufgelisteten Maßnahmen nach dem dort aufgeführten Zeitplan auch fristgerecht umgesetzt werden. Gibt es zeitliche Verzögerungen, falls ja warum. Bitte ausführlich begründen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 5. April 2017OFOF 216/3Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. April 2017VV 405Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsAnfrage
- 31. Juli 2017STST 1354Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsStellungnahme
- 4. Mai 2018OFOF 468/3Nachfrage: Zeitplan der Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsOrtsbeiratsantrag · FDP
- 17. Mai 2018Sie sind hierVV 882Zeitplan der Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsAnfrage
- 27. August 2018Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1656Zeitplan der Demontage und Neuinstallation abgeräumter Kinderspielgeräte auf den Kinderspielplätzen des NordendsStellungnahme
- 13. Juni 2019OMOM 4742Spielplatz Butzbacher Straße ohne SpielgeräteDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen