Taktung der Straßenbahnlinie 17
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Straßenbahnlinie 17 soll auch am Nachmittag und am frühen Abend eines Werktages häufiger fahren.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 25.11.2013, V 880 entstanden aus Vorlage: OF 413/2 vom 07.11.2013
Betreff: Taktung der Straßenbahnlinie 17 Die Straßenbahnlinie 17 soll auch am Nachmittag und am frühen Abend eines Werktages häufiger fahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie die Taktung der Straßenbahnlinie 17 (auch perspektivisch) angepasst werden kann, damit eine möglichst häufige Taktung erreicht werden kann.
Begründung: Die Straßenbahnlinie 17 wird mittlerweile von immer mehr Fahrgästen benutzt. Das ist zunächst grundsätzlich positiv zu bewerten, denn die Linie wird angenommen. Allerdings drängt sich zunehmend der Eindruck auf, dass die Kapazitäten nicht ausreichen, da vor allem im Bereich der City West und dem Rebstockgelände nach wie vor neue und große Büro- und Wohngebäude errichtet werden (teilweise noch in der Planung oder im Rohbau) und damit sowohl die Zahl der Berufspendlerinnen und Berufspendler als auch die der Anwohnerinnen und Anwohner konstant wächst, bzw. noch weiter anwachsen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2013OFOF 413/2Taktung der Straßenbahnlinie 17Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2013Sie sind hierVV 880Taktung der Straßenbahnlinie 17Anfrage
- 21. März 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 441Taktung der Straßenbahnlinie 17Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen