Müll vom Grillplatz im Nordpark
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Nordpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.10.2026.
- Spielplatz am Nordpark04.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Sommer steht vor der Tür, und mit ihm steigt die Zahl der Menschen, die sich wieder vermehrt im Stadtgebiet beziehun18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Nordpark per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 858 entstanden aus Vorlage: OF 509/10 vom 24.04.2018
Betreff: Müll vom Grillplatz im Nordpark Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Nordpark ausreichende Containerkapazitäten inklusive Aschebehälter zur Verfügung stehen, um den Müll vom dortigen Grillplatz aufzunehmen.
Begründung: Die Bevölkerung der Stadt Frankfurt wächst, die öffentlichen Grillplätze wachsen nicht mit. Dementsprechend muss die Ausnutzung selbiger steigen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die Aufnahmekapazitäten für die Grillabfälle für den öffentlichen Grillplatz im Nordpark zu überprüfen, nachdem die ersten warmen Tage dort zu überlaufenden Mülleimern geführt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2018OFOF 509/10Müll vom Grillplatz im NordparkOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. Mai 2018Sie sind hierVV 858Müll vom Grillplatz im NordparkAnfrage
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1512Müll vom Grillplatz im NordparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen