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Blindenassistenzsysteme in Bussen und Bahnen

Vorlagentyp: V
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Einführung eines Blindenassistenzsystems für die Frankfurter Busse und Bahnen zu klären. Dies soll die Mobilität von blinden und sehbehinderten Personen verbessern und ihnen helfen, sich im öffentlichen Nahverkehr besser zurechtzufinden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Arbeitet die VGF oder eine andere Gesellschaft der Stadt Frankfurt an der Einführung eines Blindenassistenzsystems für die Frankfurter Busse und Bahnen?
  2. Wann wäre die Einführung eines Blindenassistenzsystems zu erwarten?
  3. Auf welchen Linien würde die Einführung zuerst zu erwarten sein?
  4. Werden für Blinde und Sehbehinderte wichtige Orte im Ortsbezirk 1, wie z. B. die Hermann-Herzog-Schule und der Hauptbahnhof, bei der Einführung bevorzugt berücksichtigt?
  5. Wird der Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) in der Auswahl-, Implementierungs- und Testphase eingebunden?

Begründung

Ein Blindenassistenzsystem unterstützt die Nutzenden (in der Regel per App auf einem Handy oder einem anderen Handgerät) beim Auffinden der ÖPNV-Station, beim Einstieg und während der Fahrt zum Zielort mit akustischen Hinweisen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Januar 2024OFOF 1144/1Blindenassistenzsysteme in Bussen und BahnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
  2. 6. Februar 2024Sie sind hier
    VV 851Blindenassistenzsysteme in Bussen und Bahnen
    Anfrage
  3. 7. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1192Blindenassistenzsysteme in Bussen und BahnenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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