Frankfurter Westen: Übersicht: nicht nutzbare Klassen- und Fachräume an Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über die Anzahl und Standorte der nicht nutzbaren Klassen- und Fachräume an Schulen im Frankfurter Westen bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die schwierige Raumsituation an den Schulen zu adressieren und weitere Anträge zur Verbesserung der Bedingungen zu stellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, darüber zu informieren,
- wie viele Klassen- und Fachräume an Schulen aufgrund von Feuchtigkeit, Schimmel, Einsturzgefahr und weiteren Ursachen nicht genutzt werden können;
- an welchen Schulen im Frankfurter Westen dies der Fall ist.
Begründung
Immer wieder besuchen Vertreter von Schulen die Ortsbeiratssitzungen und berichten über die schwierige Raumsituation an ihren Schulen, die u. a. aufgrund der o. g. Gründe zurückzuführen ist. Es scheint, dass dies keine Einzelfälle mehr sind. Daher wäre es sinnvoll dem Ortsbeirat eine Übersicht der betroffenen Räume/Schulen zukommen zu lassen, um dann anschließend weitere Anträge zu stellen, die auf eine Verbesserung der Raumsituation an den einzelnen Bildungseinrichtungen zielen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Januar 2024OFOF 931/6Frankfurter Westen: Übersicht: nicht nutzbare Klassen- und Fachräume an SchulenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Februar 2024Sie sind hierVV 847Frankfurter Westen: Übersicht: nicht nutzbare Klassen- und Fachräume an SchulenAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 688Frankfurter Westen: Übersicht: nicht nutzbare Klassen- und Fachräume an SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen