Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 24.09.2013, V 835 entstanden aus Vorlage: OF 312/7 vom 10.09.2013
Betreff: Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die nicht mehr genutzte überdachte und baulich ansehnliche Bushaltestelle in der Reichsburgstraße vor dem Auguste-Oberwinter-Haus der Rödelheimer Bevölkerung zur kulturellen Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.
Begründung: Diese Anfrage basiert auf einer Anregung eines Bürgers in einer der letzten Bürgerfragestunden dieses Ortsbeirates. Dabei wurde vorgeschlagen, die gut wettergeschützte Haltestelle z. B. mit Schaukästen zu bestücken, die in verschiedenster Weise genutzt werden könnten. Aber auch eine Tauschbox für Bücher könnte man dort einrichten. Ideen gibt es sicher viele. Deshalb ist es wichtig zu erfahren, ob die Rechtslage eine Nutzung in der gewünschten Form zulässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2013OFOF 297/7Nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. September 2013OFOF 312/7Ist die zur Zeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 24. September 2013Sie sind hierVV 835Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?Anfrage
- 16. Dezember 2013STST 1730Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?Stellungnahme
- 18. August 2014Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1070Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen