Bauvorhaben Leerbachstraße 58
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Auskunftsersuchen vom 16.04.2018, V 820 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 27.03.2018
Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:
- Steht das Objekt Leerbachstraße 58 unter Denkmalschutz?
- Liegt für das laufende Bauvorhaben an dem Objekt eine Genehmigung für den Anbau von Balkonen vor? Begründung: Anfrage aus der Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2018OFOF 536/2Bauvorhaben Leerbachstraße 58Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2018Sie sind hierVV 820Bauvorhaben Leerbachstraße 58Anfrage
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1200Bauvorhaben Leerbachstraße 58Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen