Bauvorhaben Leerbachstraße 58
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1200
Betreff: Bauvorhaben Leerbachstraße 58 Zu Ziffer 1.: Das Objekt Leerbachstraße 58 steht nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in der unmittelbaren Umgebung des Kulturdenkmals Emil-Claar-Straße 12. Zu Ziffer 2.: Für die Liegenschaft wurde am 11.04.2018 eine Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Balkonanlagen an dem Mehrfamilienwohnhaus erteilt. In diesem Zusammenhang hat der Magistrat im Rahmen des Umgebungsschutzes gem. § 18 Abs. 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Anbau von Balkonen erteilt, nachdem die Bauvorlagen denkmalverträglich abgeändert wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2018OFOF 536/2Bauvorhaben Leerbachstraße 58Ortsbeiratsantrag · CDU
- 16. April 2018VV 820Bauvorhaben Leerbachstraße 58Anfrage
- 9. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1200Bauvorhaben Leerbachstraße 58Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab