Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“, Bebauungsplan Nr. 804
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Max-Holder-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.
- Verkehrssituation in der Max-Holder-Straße verbessern03.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ortstermin Am Martinszehnten zwischen Max-Holder-Straße und Kreuzung L 301930.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Grünschnittpresse am Wertstoffhof Kalbach und an den geplanten Kleingärten Riedberg14.03.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Max-Holder-Straße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 819 entstanden aus Vorlage: OF 288/12 vom 26.03.2018
Betreff: Gewerbegebiet "Am Martinszehnten", Bebauungsplan Nr. 804 Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, 1. welcher Planungsstand für das frei stehende Grundstück Max-Holder-Straße, Flurstück 22/17, vorgesehen ist und 2. warum die verpflichtende bauliche Nutzung nicht erfolgt ist.
Begründung: Das o. g. Grundstück ist eines der letzten Grundstücke, die im Gewerbegebiet noch nicht entwickelt wurden. Baulücken tragen nicht zu einem guten Erscheinungsbild des gesamten Gewerbegebietes bei und ziehen auch ungewünschte Begleiterscheinungen an. Da offensichtlich kein Bedarf an einer Nutzung besteht, sollte der Magistrat gegebenenfalls auch weitere Nutzungen in Betracht ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. März 2018OFOF 288/12Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“, B-Plan Nr. 804Ortsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2018Sie sind hierVV 819Gewerbegebiet „Am Martinszehnten“, Bebauungsplan Nr. 804Anfrage
- 27. August 2018STST 1638Gewerbegebiet "Am Martinszehnten", Bebauungsplan Nr. 804Stellungnahme
- 22. März 2019Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 601Gewerbegebiet "Am Martinszehnten", Bebauungsplan Nr. 804Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.