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Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter?

Vorlagentyp: V
202 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Stand der Nutzung der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord gebeten. Es besteht ein dringender Bedarf an Räumlichkeiten für Familientreffs und Kitas im Ortsbezirk 11. Die Anfrage zielt darauf ab, eine Lösung für die ungenutzte Fläche zu finden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der Fortsetzung eines natur- und umweltbezogenen Nutzungskonzeptes am o. g. Standort oder einer anderen Nutzung der Räumlichkeiten für den dringend benötigen Raumbedarf im Ortsbezirk hinsichtlich eines Familientreffs, Kitas, etc. ist.

Begründung

Seit der letzten Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2021 ist augenscheinlich nicht viel passiert. Die ehemalige Vogelschutzwarte macht einen verlassenen Eindruck, die örtlichen Gegebenheiten verwildern langsam. Dabei ist im Ortsbezirk 11 ein dringender Bedarf an Räumlichkeiten gegeben, auch für eine Zwischennutzung. Umso unverständlicher ist es, dass eine solche Fläche leer steht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2021OFOF 47/11Was wird aus der ehemaligen staatlichen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord? - Naturbezogenes Nutzungskonzept unbedingt beibehaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. September 2021OMOM 800Was wird aus der ehemaligen staatlichen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord? - Naturbezogenes Nutzungskonzept unbedingt beibehaltenDirektanregung
  3. 29. Oktober 2021STST 2009Was wird aus der ehemaligen Staatlichen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord?- Naturbezogenes Nutzungskonzept unbedingt beibehaltenStellungnahme
  4. 21. Dezember 2023OFOF 537/11Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 15. Januar 2024Sie sind hier
    VV 816Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter?
    Anfrage
  6. 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 202 WochenSTST 569Wie geht es mit der ehemaligen Vogelschutzwarte in Fechenheim-Nord weiter?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 11
Sitzung 30 · 27.05.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 31 · 24.06.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 32 · 02.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 33 · 28.10.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 34 · 25.11.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 35 · 13.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 36 · 10.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 37 · 17.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4

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