Einzelhandel schützen - Spielhallen und Wettbüros wirkungsvoll verhindern
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Auskunftsersuchen vom 13.04.2018, V 816 entstanden aus Vorlage: OF 831/5 vom 28.03.2018
Betreff: Einzelhandel schützen - Spielhallen und Wettbüros wirkungsvoll verhindern Vorgang: M 44/18 Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Kann das Planungsrecht für die bestehenden Bebauungspläne in Oberrad nach dem Vorbild der Vorlage M 44 vom 23.02.2018 so geändert werden, dass weitere Spielhallen und Wettbüros im Stadtteil wirkungsvoll verhindert werden?
- Sieht der Magistrat auch in den Bereichen Oberrads, die nicht durch einen Bebauungsplan abgedeckt werden, die Möglichkeit, weitere Spielhallen und Wettbüros zu verhindern? Begründung: Mit der Vorlage M 44 hat der Magistrat für Griesheim beschlossen, fünf Bebauungspläne so zu ändern, dass dort - neben großflächigem Einzelhandel - Vergnügungsstätten, wie z. B. Spielhallen, planungsrechtlich ausgeschlossen werden. Ähnlich wie in Griesheim ist die Stadt schon in Rödelheim und Höchst vorgegangen. Der Sprecher des Planungsdezernenten hält es für möglich, dass die Stadt auch in anderen Teilen Frankfurts das Planungsrecht entsprechend ändern wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2018MM 44Bebauungsplan SW 24a Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan SW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan SW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung - Bebauungsplan Nr. 333 Ä - Gemarkung Griesheim Kastanienstraße - 1. vereinfachte ÄMagistratsvortrag
- 28. März 2018OFOF 831/5Einzelhandel schützen - Spielhallen und Wettbüros wirkungsvoll verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2018Sie sind hierVV 816Einzelhandel schützen - Spielhallen und Wettbüros wirkungsvoll verhindernAnfrage
- 9. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1208Einzelhandel schützen - Spielhallen und Wettbüros wirkungsvoll verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen