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Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Bericht über den aktuellen Sachstand des Bebauungsplans Nr. 858 gebeten. Dies ist wichtig, da das Baugebiet bereits mehrfach im Ortsbeirat 3 thematisiert wurde und der Bebauungsplan seit März 2022 beschlossen ist. Ziel ist es, den Baubeginn für Wohnungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 858 auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich ist und wann mit dem Bau der Wohnungen und der Kinderbetreuungseinrichtung begonnen werden kann.

Begründung

Das Baugebiet hat den Ortsbeirat 3 schon häufig beschäftigt. Der Bebauungsplan wurde im März 2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die ehemalige Gärtnerei mit Ausstellungsräumen, Gewächshäusern und einem Wohnhaus steht seit 2018 leer.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 606/3Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2023Sie sind hier
    VV 813Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)
    Anfrage
  3. 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 479Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen an nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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