Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Bericht über den aktuellen Sachstand des Bebauungsplans Nr. 858 gebeten. Dies ist wichtig, da das Baugebiet bereits mehrfach im Ortsbeirat 3 thematisiert wurde und der Bebauungsplan seit März 2022 beschlossen ist. Ziel ist es, den Baubeginn für Wohnungen und eine Kinderbetreuungseinrichtung zu klären.
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Günthersburgpark — 24 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.08.2026.
- „Kippenkumpel“ auf dem Friedberger Platz aufstellen06.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einzäunung der Hundeauslauffläche Wetteraustraße27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erweiterung Günthersburgpark, 2. Bauabschnitt Parkerweiterung hier: Bau- und Finanzierungsvorlage27.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Günthersburgpark per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 858 auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei Friedrich ist und wann mit dem Bau der Wohnungen und der Kinderbetreuungseinrichtung begonnen werden kann.
Begründung
Das Baugebiet hat den Ortsbeirat 3 schon häufig beschäftigt. Der Bebauungsplan wurde im März 2022 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die ehemalige Gärtnerei mit Ausstellungsräumen, Gewächshäusern und einem Wohnhaus steht seit 2018 leer.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 606/3Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023Sie sind hierVV 813Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)Anfrage
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 479Sachstand Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen an nördlichen Günthersburgpark (Bereich der ehemaligen Gärtnerei Friedrich)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen