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Welche Veränderungen haben die Nutzer der Buslinie 37 infolge des Fahrplanwechsels ab Dezember 2013 zu erwarten?

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 806 entstanden aus Vorlage: OF 335/1 vom 10.08.2013

Betreff: Welche Veränderungen haben die Nutzer der Buslinie 37 infolge des Fahrplanwechsels ab Dezember 2013 zu erwarten? Vorgang: M 96/13 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Veränderungen durch den Fahrplanwechsel im Dezember für die Nutzerinnen und Nutzer der Buslinie 37 zu erwarten sind.

Begründung: Die Magistratsvorlage M 96 vom 03.06.2013 zum Leistungsangebot im ÖPNV gibt vor, "das künftige Betriebsprogramm wird sich noch stärker an diesen Nachfragespitzen" (im Sinne der Schülerspitzen) "orientieren". Diese Aussage ist nicht präzise. Hat dies Einschränkungen oder Erweiterungen der Taktzeiten der Linie 37 gegenüber dem gültigen Busfahrplan zur Folge? Die Bürgerinnen und Bürger möchten gerne so frühzeitig wie möglich Kenntnis von diesen Veränderungen erlangen, um sich ggf. auf diese einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2013MM 96Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2014 (ab 15.12.2013) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
  2. 10. August 2013OFOF 335/1Welche Veränderungen haben die Nutzer der Buslinie 37 infolge des Fahrplanwechsels ab Dezember 2013 zu erwarten?Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 27. August 2013Sie sind hier
    VV 806Welche Veränderungen haben die Nutzer der Buslinie 37 infolge des Fahrplanwechsels ab Dezember 2013 zu erwarten?
    Anfrage
  4. 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1553Welche Veränderungen haben die Nutzer der Buslinie 37 infolge des Fahrplanwechsels ab Dezember 2013 zu erwarten?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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