„Quartierspavillon" für alle?
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 27.08.2013, V 804 entstanden aus Vorlage: OF 332/1 vom 12.08.2013
Betreff: "Quartierspavillon" für alle? Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Handelt es sich bei der Grünfläche in direkter Nachbarschaft zum "Quartierspavillon" um öffentlichen Raum? - Wer ist Eigentümer der Grünfläche? - Gibt es Verträge bezüglich der Nutzung der Grünfläche? - Bestehen Verträge zwischen den gastronomischen Nutzern des "Quartierspavillons" und der Caritas? Und wenn ja, welche? - Von wem wird nach welchen Kriterien über die Möglichkeit den "Quartierspavillon" zu nutzen, entschieden? - Welche Fläche umfasst der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und der Caritas?
Begründung: Im Zuge der Vorbereitung einer Anfang Juli auf der Grünfläche geplanten Filmaufführung kam es zu Kommunikationsschwierigkeiten. Deshalb erscheint es sinnvoll, die Regelungen bezüglich der Nutzen des "Quartierspavillons" und der angrenzenden Grünfläche transparent zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 332/1.Quartierspavillon" für alle?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 27. August 2013Sie sind hierVV 804„Quartierspavillon" für alle?Anfrage
- 18. November 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1583Quartierspavillon" für alle?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen