Parkdruck an der Festeburg entgegenwirken
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 09.04.2018, V 800 entstanden aus Vorlage: OF 342/11 vom 19.03.2018
Betreff: Parkdruck an der Festeburg entgegenwirken Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Möglichkeiten bestehen, die Verbindung zur BGU zu verbessern und welche Kosten damit verbunden wären.
Begründung: Die Anbindungen des ÖPNV an die BGU sind mit der Einführung der Straßenbahnlinie 18 geändert worden. Hier wurde der Straßenbahnlinie 18, gegenüber der Buslinie 30, der Vorzug gegeben. Besucher sowie Bedienstete der BGU fahren von der Konstablerwache mit der Linie 18 und müssen an der Friedberger Warte in die Buslinie 30 umsteigen, die an der BGU hält. Die Buslinie 30 wird ab der Konstablerwache erst ab 07:00 Uhr angefahren, was für die Frühschicht zu spät ist. Da die Verbindung zur BGU mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht attraktiv genug ist, wird seitens der Besucher und der Bediensteten der BGU der Pkw genutzt, das dann zu erhöhten Parkdruck im Bereich an der Festeburg führt. Die BGU hat weit über die Mindestanforderungen an Parkplätzen der HBO auf Ihrem Gelände Parkplätze nachgerüstet. Um den Parkdruck an der Festeburg entgegen zu wirken, sollte hier für eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmittel an die BGU geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. März 2018OFOF 342/11Parkdruck an der Festeburg entgegenwirkenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. April 2018Sie sind hierVV 800Parkdruck an der Festeburg entgegenwirkenAnfrage
- 30. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1374Parkdruck an der Festeburg entgegenwirkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen