Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher Hohl
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fordert Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Tempo-30-Zone der Steinbacher Hohl, da Anwohner über die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch auswärtige Verkehrsteilnehmer klagen. Ziel ist es, die Sicherheit für Kinder und Anwohner zu erhöhen.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Welche Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsreduzierung vom Magistrat gesehen werden. In welchem Zeitraum ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
Kontext
Die Tempo-30-Zone der Straße Steinbacher Hohl wird laut Beschwerden mehrerer Anwohner von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, die zum Beispiel ihre Kinder vom Kindergarten abholen wollen, komplett ignoriert. Geschwindigkeiten von über 50 km/h sind an der Tagesordnung. Der Leitfaden für Tempo-30-Zonen sieht bauliche Maßnahmen als Begleitmaßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung vor.
Begründung
Die Tempo-30-Zone der Straße Steinbacher Hohl wird laut Beschwerden mehrerer Anwohner von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, die zum Beispiel ihre Kinder vom Kindergarten abholen wollen, komplett ignoriert. Geschwindigkeiten von über 50 km/h sind an der Tagesordnung. Der Leitfaden für Tempo-30-Zonen sieht bauliche Maßnahmen als Begleitmaßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2021OFOF 30/7Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021Sie sind hierVV 79Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlAnfrage
- 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2024Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen