Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher Hohl
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Steinbacher Hohl. Aufgrund von Testmessungen wurde festgestellt, dass 17,6 % der Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Es sind keine baulichen Veränderungen mehr vorgesehen, da bereits Sanierungen in den Jahren 2017 und 2019 durchgeführt wurden.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund einer Beschwerde werden derzeit Testmessungen durchgeführt (Stand 12.07.2021). Bei zwei Kontrollen überschritten 44 Fahrzeuge der insgesamt 401 erfassten Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Dies entspricht einer Übertretungs-Quote von 17,6 %. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 51 km/h). Bauliche Veränderungen sind hier nicht mehr vorgesehen. Ein Teilbereich der oben genannten Straße wurde 2017 und 2019 bereits saniert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2021OFOF 30/7Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Juni 2021VV 79Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlAnfrage
- 5. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2024Geschwindigkeitsbegrenzung Steinbacher HohlStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab