Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, zu klären, ob die Straßenbahnstrecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederhergestellt wird oder ob die Ersatzstrecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleibt. Dies ist wichtig für die Verbesserung des Angebots und die Nachhaltigkeit des Verkehrs.
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Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, was er nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs und der damit einhergehenden Sperrung der Mannheimer Straße für die Straßenbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und Gutleutviertel plant. Soll die Strecke in der Mannheimer Straße wiederhergestellt und genutzt werden oder soll die "Ersatzstrecke" in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen bleiben?
Begründung
Vertraglich würde die Deutsche Bahn in einem solchen Fall die alte Situation wiederherstellen. Die Bahn würde also die Strecke in der Mannheimer Straße nach dem Bau des Fernbahntunnelbahnhofs wiederherstellen. Aus Gründen des verbesserten Angebotes und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit wäre es allerdings geboten, die neue Strecke in der Gutleutstraße dauerhaft bestehen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2023OFOF 1044/1Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. November 2023Sie sind hierVV 798Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?Anfrage
- 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 902Straßenbahnstrecke Gutleutstraße nur temporär oder dauerhaft?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme