Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kultur verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 26.08.2013, V 792 entstanden aus Vorlage: OF 116/14 vom 11.08.2013
Betreff: Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen Kunstrasenplatz Der Magistrat wird gebeten zu erläutern, wann die Bezirkssportanlage Harheim mit einem Kunstrasenplatz versehen wird.
Begründung: Der Ortsbeirat wird seit Jahren damit vertröstet, dass die Bezirkssportanlage Harheim in der Anlage 3 bei den Sportstätteninvestitionen vermerkt ist. Wann jedoch eine Berücksichtigung erfolgt, wurde bislang nicht kommuniziert. Stattdessen kann permanent der Tagespresse entnommen werden, welche Vereine derzeit mit einem Kunstrasenplatz ausgestattet werden. Die SG Harheim ist ein Sportverein mit einer großen Jugendabteilung und verfügt über einen Rasenplatz, ein Kleinfeldspielfeld (Rasen) und einen Tennenplatz. Vor allem in den Wintermonaten besteht Trainingsmöglichkeit nur auf dem Tennenplatz und Punktspiele können nur auf dem Ascheplatz durchgeführt werden. Aufgrund der Vielzahl von Jugendgruppen, die dann alle, wenn überhaupt, nur einen Trainingsplatz zur Verfügung haben, ist eine Koordination schwierig bzw. überhaupt nicht möglich, was bedeutet, dass Training und/oder Spiele ausfallen müssen. Die Ausstattung der Sportanlage ist derzeit ein Ausschlusskriterium bei der Vergabe von großen Turnieren oder Pokalspielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2013OFOF 116/14Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen KunstrasenplatzOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. August 2013Sie sind hierVV 792Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen KunstrasenplatzAnfrage
- 6. Dezember 2013Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1656Umbau des Tennenplatzes der Bezirkssportanlage Harheim in einen KunstrasenplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen