Planung und Wiederherstellung der Cassella-Brücke (für Rad- und Fußverkehr)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 bittet um Informationen zur Planung und Wiederherstellung der Cassella-Brücke für Rad- und Fußverkehr. Insbesondere wird gefragt, ob der Koalitionsbeschluss der Bundesregierung eine schnellere Realisierung ermöglicht und wann die Planung sowie erste Entwürfe den Bürgern und dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu beantworten:
- Wird der Koalitionsbeschluss der Bundesregierung vom November 2023 zur Beschleunigung von Ersatzneubauten von Brücken, für die in Zukunft kein erneutes Planfeststellungsverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ausreicht, eine schnellere Realisierung der Cassella-Brücke zur Folge haben?
- Wann beginnt die Planung für die neue Brücke über dem Cassella-Gelände?
- Wann wird den Bürgern und dem Ortsbeirat eine erste Planung vorgestellt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2023OFOF 524/11Planung und Wiederherstellung der Cassella-Brücke (für Rad- und Fußverkehr)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023Sie sind hierVV 790Planung und Wiederherstellung der Cassella-Brücke (für Rad- und Fußverkehr)Anfrage
- 19. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 385Planung und Wiederherstellung der Cassella-Brücke (für Rad- und Fußverkehr)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen