Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 779 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 10.06.2013
Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V., um Prüfung und Berichterstattung gebeten, durch welche Maßnahmen (beispielsweise eine höhere Zaunanlage) das Sportgelände im verlängerten Ginsterweg am Frankfurter Berg besser vor unbefugter Nutzung geschützt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013OFOF 462/10Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2013Sie sind hierVV 779Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.Anfrage
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1240Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen