Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1240
Betreff: Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V. Die Sportanlage Frankfurter Berg wird seit dem 01.01.1995 von der TSG 1957 Frankfurter Berg e.V. betreut. Vor wenigen Jahren wurde ein Kunstrasenplatz gebaut, der die Attraktivität der Sportanlage weiterhin steigerte. Das Problem der unbefugten Nutzung von Sportanlagen ist dem zuständigen Fachamt bekannt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bauliche Veränderungen, wie die Erhöhung eines vorhandenen Zaunes, meistens leider nicht die erwünschten Effekte bringen. Das zuständige Fachamt wird mit dem betreuenden Verein Kontakt aufnehmen, um die Situation zu erörtern und um eine Lösung zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013OFOF 462/10Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2013VV 779Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e..V.Anfrage
- 12. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1240Schutz vor unberechtigter Nutzung des Sportgeländes der TSG 1957 Frankfurter Berg e. V.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab