Unterstützung für die „abgeschnittenen“ Geschäfte an der Heerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.06.2013, V 764 entstanden aus Vorlage: OF 306/7 vom 18.06.2013
Betreff: Unterstützung für die "abgeschnittenen" Geschäfte an der Heerstraße Der Ortsbeirat begrüßt die Tatsache, dass die von ihm lange geforderte und seitens der Stadt mehrfach versprochene Sanierung der Heerstraße nun endlich angepackt wird. Es ist erfreulich, dass der vorhandene Abschnitt der Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet Praunheim als Umleitung für den in Sanierung befindlichen Straßenteil der Heerstraße genutzt werden kann - dies bedeutet auch eine gewisse Entlastung für die Wohnstraßen rund um die Heerstraße. Allerdings sind während der Sanierung einige Geschäfte direkt an der Heerstraße, neben der Eberstadtstraße gelegen, vom Verkehr abgeschnitten. Speziell in den davon betroffenen Restaurants sind bereits Umsatzeinbußen zu verzeichnen - über eine (hoffentlich nur) temporäre Schließung wird bereits nachgedacht. Viele ältere Menschen und Familien frequentieren diese Geschäfte gerade deshalb, weil sie über direkt vor den Eingängen gelegene Parkplätze verfügen bzw. gegenüber auf der Heerstraße bisher Parkraum vorhanden war. Alle di ese Parkplätze sind nun legal nicht mehr anzufahren. Seitens des Bauamtes erhielten die Geschäftsinhaber die Auskunft, die Sperrung werde voraussichtlich bis Mai 2014 andauern. Besondere Maßnahmen seien bisher nicht vorgesehen. Da die Infrastruktur in den Stadtteilen gepflegt werden muss und insbesondere der dezentrale Einzelhandel und die Gastronomie auch in Praunheim als erhaltenswert gelten dürfen, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen:
- Ist es der Stadt möglich, während der Sperrung auf die derzeitige Anbindung der Geschäfte mit besonderer Beschilderung hinzuweisen (z. B. auf der Heerstraße beidseitig vor dem gesperrten Abschnitt und auf der Ludwig-Landmann-Straße)?
- Hat die Stadt ein diesbezügliches Parkkonzept entwickelt und falls nicht, kann sie eines entwickeln? Könnte man auch hier potenziellen Besuchern mit Hinweisschildern den Weg weisen (z. B. temporäre Nutzung des noch nicht gebauten Rewe-Parkplatzes quer gegenüber den Geschäften)?
- Ist es denkbar, dass während der Sperrung Ersatz-Parkplätze in der Eberstadtstraße (am Bunker) für die Geschäfte ausgewiesen werden?
- Ist die Wirtschaftsförderung laut eigenem Bekunden nicht nur für große, sondern gerade für kleinere Geschäfte zuständig, über den Sachverhalt informiert? Was empfiehlt sie?
- Welche Angebote wurden den Geschäftsinhabern bisher gemacht? Wann haben sich welche städtischen Ansprechpartner mit ihnen in Verbindung gesetzt und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt? Gab es eine Art "Runden Tisch" mit allen Beteiligten?
- Können die Geschäfte mit irgendeiner finanziellen Unterstützung seitens der Stadt rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2013Sie sind hierVV 764Unterstützung für die „abgeschnittenen“ Geschäfte an der HeerstraßeAnfrage
- 18. Juni 2013OFOF 306/7Unterstützung für die .abgeschnittenen. Geschäfte an der HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Oktober 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1474Unterstützung für die "abgeschnittenen" Geschäfte an der HeerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen