Belastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.01.2018, V 740 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 09.01.2018
Betreff: Belastung des Urselbachs mit multiresistenten Keimen Wie in der "Hessenschau" vom 07.12.2017 berichtet wurde, sind verschiedene Frankfurter Gewässer mit multiresistenten Keimen belastet. Unter anderem auch der Urselbach! Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Besteht diese Keimbelastung schon länger?
- Welche Folgen ergeben sich daraus, z. B. für die am Urselbach anschließenden Kleingärten, die mit Urselbachwasser gegossen werden, oder für Kinder, die am Urselbach spielen, z. B. im Mertonviertel, im Bereich der Hundertwasser-KiTa. Gerade in der Grünanlage zwischen der Sebastian-Kneipp und der Olof-Palme-Straße ist der Urselbach eine beliebte Spielstätte.
- Geht von der Keimbelastung eine Gefahr für planschende Hunde aus?
- Geht eine Gefahr von Ratten aus, die im Bereich des Urselbachs leben?
- Sind Gespräche mit der Stadt Oberursel vorgesehen, um an der Kläranlage in Höhe der Krebsmühle eine zusätzliche Ausbaustufe mittels UV-Behandlung, Ozonbehandlung und Ultrafiltration zu installieren, um die Keimbelastung zu beseitigen? Begründung: In dem Bericht der Hessenschau wurde ausgeführt, dass die Keimbelastung in den angesprochenen Gewässern erst nach passieren der Kläranlagen besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2018OFOF 236/8Belastung des Urselbachs mit multiresistenten KeimenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2018Sie sind hierVV 740Belastung des Urselbachs mit multiresistenten KeimenAnfrage
- 3. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 203 WochenSTST 2195Belastung des Urselbachs mit multiresistenten KeimenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf21 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 53 1