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Baugebiet „Westrand Nieder-Erlenbach“: Ins Stocken geraten?

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2013, V 739 entstanden aus Vorlage: OF 141/13 vom 22.04.2013

Betreff: Baugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach": Ins Stocken geraten? Auf Anregung des Ortsbeirats ist die Bebauung des Gebiets "Westrand Nieder-Erlenbach" vor geraumer Zeit beschlossen und der Bebauungsplan Nr. 839 vor mehr als zehn Jahren aufgestellt worden. Während das Baugebiet "Im Fuchsloch" wesentlich später angegangen wurde, aber die Bebauung dort inzwischen komplett abgeschossen ist, liegt das künftige Baugebiet "Westrand" immer noch brach. Angesichts des gegenwärtigen Wohnraumbedarfs in Frankfurt muss die Stadt ein dringliches Interesse daran haben, Gebiete, die in der Planung bereits fortgeschritten sind, schnellstmöglich für die Bebauung voranzubringen. Schließlich hilft dieses Neubaugebiet, einen Teil des Wohnraumproblems zu lindern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: Wann ist mit der Erschließung und Bereitstellung von Bauland am "Westrand Nieder-Erlenbach" zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2013OFOF 141/13Baugebiet .Westrand Nieder-Erlenbach.: Ins Stocken geraten?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Mai 2013Sie sind hier
    VV 739Baugebiet „Westrand Nieder-Erlenbach“: Ins Stocken geraten?
    Anfrage
  3. 23. August 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1291Baugebiet "Westrand Nieder-Erlenbach": Ins Stocken geraten?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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