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Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand zu den Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg zu berichten. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der Fristen durch den Bauherrn zu überprüfen und um die Unzufriedenheit der Anwohner zu adressieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 02.10.2023 antworten müssen. Seit 1105 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebetenzu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1545, zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird.

Kontext

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1545, zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird.

Begründung

In der Stellungnahme lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Juli 2023 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1047/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von FDP, beschlossen am 27. November 2024. Der Magistrat antwortete am 24. November 2023 mit der Stellungnahme ST 2380. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.

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