Aktueller Stand zu Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Stand zu den Gerüstbauten an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg zu berichten. Dies ist notwendig, um die Einhaltung der Fristen durch den Bauherrn zu überprüfen und um die Unzufriedenheit der Anwohner zu adressieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort überfällig
Der Magistrat hätte bis zum 02.10.2023 antworten müssen. Seit 1105 Tagen liegt nichts vor.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebetenzu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1545, zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird.
Kontext
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob der Bauherr fristgemäß seine gemäß der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1545, zum 30.06.2023 fälligen Zulieferungen erbracht hat und ob das Gerüst entsprechend abgebaut bzw. die Baustelle zeitnah eingerichtet wird.
Begründung
In der Stellungnahme lautete es: "Dem Magistrat ist bewusst, dass das besagte Gerüst bereits seit geraumer Zeit dort steht. Es wurde bis zum 30. Juni 2022 bewilligt. Bei einer erneuten Verlängerung muss der Bauherr genaue Angaben über die Länge der geplanten Maßnahme machen und eine Erklärung abgeben, welche Bauzeiten noch zu erwarten sind und welche Bautätigkeiten tatsächlich stattfinden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ohne diese Angaben wird es nicht geben." Das Interesse des Ortsbeirats am Ausgang des Verfahrens besteht, da der Unmut in der Anwohnerschaft ob des Gerüsts verständlicherweise andauert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juli 2023 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 1047/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von FDP, beschlossen am 27. November 2024. Der Magistrat antwortete am 24. November 2023 mit der Stellungnahme ST 2380. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.