Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2013, V 734 entstanden aus Vorlage: OF 453/10 vom 29.04.2013
Betreff: Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Magistrat wird gebeten, die Frage zu beantworten, ob der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben werden könnte.
Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2013OFOF 453/10Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Mai 2013Sie sind hierVV 734Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerAnfrage
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1229Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen