Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben wird. Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren.
Inhalt
Antrag vom 29.04.2013, OF 453/10
Betreff: Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben wird.
Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2013Sie sind hierOFOF 453/10Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Mai 2013VV 734Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerAnfrage
- 12. August 2013Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1229Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für FahrradfahrerStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme