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Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen

Vorlagentyp: V

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, unbebaute Flächen im Ortsbezirk 12 zu prüfen, um diese als Gemeinbedarfsflächen auszuweisen. Dies ist notwendig, um den bestehenden und zukünftigen Bedarf an Einrichtungen wie Schulen und Kitas zu decken.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 03.09.2021 antworten müssen. Seit 1868 Tagen liegt nichts vor.Warum?

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche unbebauten Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 12 unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Gemeinbedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei entsprechenden Flächen, soweit diese bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sein sollten, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist.

Begründung

Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z. B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juni 2021 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 11. Oktober 2021 mit der Stellungnahme ST 1833. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 17 Wochen.

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