Aktueller (Sach-) Stand des Kindergartenneubaus der e. V. Gemeinden im .Kleinen Einkaufszentrum.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.04.2013, V 708 entstanden aus Vorlage: OF 305/8 vom 25.03.2013
Betreff: Aktueller (Sach-) Stand des Kindergartenneubaus der e. V. Gemeinden im "Kleinen Einkaufszentrum" Der Magistrat wird aufgrund der Dringlichkeit um umgehende Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie sieht der aktuelle Planungsstand für das Neubauprojekt aus?
- Liegen Genehmigungen für den Abbruch des Gemeindehauses und/oder Neubau des Kindergartens vor? Wenn nicht: welche Hinderungs-/Versagensgründe werden vorgetragen? Begründung: Letztmalig wurde über den Planungsstand im Rahmen eines Ortstermins im April 2012 berichtet. Seitdem hat sich nichts ereignet. Bereits zu dieser Zeit wurde auf die Dringlichkeit des Neubaus hingewiesen, da der Kindergarten in Niederursel -aufgrund von Brandschutzanforderungen- nur noch bis Ende 2013 in seinen Räumlichkeiten betrieben werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. März 2013OFOF 305/8Aktueller (Sach-) Stand des Kindergartenneubaus der e. V. Gemeinden im .Kleinen Einkaufszentrum.Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. April 2013Sie sind hierVV 708Aktueller (Sach-) Stand des Kindergartenneubaus der e. V. Gemeinden im .Kleinen Einkaufszentrum.Anfrage
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 956Aktueller (Sach-) Stand des Kindergartenneubaus der e. V. Gemeinden im "Kleinen Einkaufszentrum"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen