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Geschwindigkeitskontrollen in der City-West

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 04.12.2017, V 689 entstanden aus Vorlage: OF 449/2 vom 12.11.2017

Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der City-West Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie oft im vergangenen Kalenderjahr in der City-West die Geschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs in den Tempo 30-Zonen kontrolliert worden sind; 2. wie der Magistrat die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrolle beurteilt; 3. ob eine häufigere Geschwindigkeitskontrolle auch an mehreren Stellen in der City-West möglich ist; 4. welche Maßnahmen der Magistrat ergreifen will, um den Rasern in der City-West Einhalt zu gebieten?

Begründung: Trotz der durch den parkenden Verkehr unübersichtlichen Lage in der City-West, halten sich einige Verkehrsteilnehmer nach wie vor nicht an die Geschwindigkeitsvorgaben. Auch die Bodenschwellen vor der Kita werden ignoriert. Daher fragen die Bürgerinnen und Bürger, was bisher unternommen worden ist und was noch gemacht werden kann, um diesen Zustand zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2017OFOF 449/2Geschwindigkeitskontrollen in der City-WestOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 689Geschwindigkeitskontrollen in der City-West
    Anfrage
  3. 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 420Geschwindigkeitskontrollen in der City-WestStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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