Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine Umwidmung von Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat. Dies könnte im Widerspruch zum Flächennutzungsplan stehen und die zukünftige Nutzung des Grünzugs gefährden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob entlang der Nußgartenstraße, Seckbacher Kreuzweg und Klingenweg eine schleichende Umwidmung früherer Gartenhütten zu Dauerwohnungen stattgefunden hat, was mit dem Flächennutzungsplan für diesen Grünzug unvereinbar wäre.
Begründung
Entlang der genannten Straßen sind in den letzten Jahren offenbar ehemalige Gartenhütten zu festen Dauerwohnungen umfunktioniert worden, die bereits an die normale Müllabfuhr etc. angeschlossen sind. Eine solche Grundstücksnutzung verträgt sich nicht mit den für diesen Grünzug bestehenden Festsetzungen des Flächennutzungsplans und stellt dessen Umsetzung im Gegenteil für die Zukunft in Frage.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2023OFOF 467/11Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2023Sie sind hierVV 676Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?Anfrage
- 4. September 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1857Gartenhütten jetzt Dauerwohnungen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen