Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV
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Auskunftsersuchen vom 09.11.2017, V 669 entstanden aus Vorlage: OF 355/9 vom 21.09.2017
Betreff: Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNV Vorgang: B 278/17 Zusätzliche Gleisnutzungen in der Nacht bedingen auch kürzere Intervalle sowohl für die Streckenkontrollen als auch für den Gleisaustausch. Und für die Nachtstunden gelten gemäß 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) niedrigere Lärmschutzgrenzwerte. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit diese Erfordernisse berücksichtigt sind. Für den Ortsbeirat 9 stehen die Fragen insbesondere im Hinblick auf die A-Strecke zur Klärung an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2017BB 278Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNVMagistratsbericht
- 21. September 2017OFOF 355/9Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNVOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. November 2017Sie sind hierVV 669Besseres Konzept für den Nachtverkehr im ÖPNVAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf22 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14