Durchgängige Verbindung des 25er-Busses über NiederErlenbach - Harheim - Berkersheim - Preungesheim
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 657 entstanden aus Vorlage: OF 346/10 vom 07.08.2017
Betreff: Durchgängige Verbindung des 25er-Busses über Nieder-Erlenbach - Harheim - Berkersheim - Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Buslinie 25 nach dem Gleisausbau bis zur Endhaltestelle der U 5 in Preungesheim verlängert werden kann.
Begründung: Die Buslinie 25 endet zurzeit am Bahnhof "Berkersheim". Alle Fahrten darüber hinaus müssen entweder mit der S-Bahn-Linie S 6 getätigt werden oder erst wieder von Berkersheim Mitte aus mit der Buslinie 39. Um dorthin zu gelangen, benötigt es einen Fußweg von zehn Minuten für gut zu Fuß Gehende. Somit ist dies keine Option für Ältere, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Rollator oder Kinderwagen, um nach Preungesheim zu der Linie U 5 und die dort anliegenden Geschäfte zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2017OFOF 346/10Durchgängige Verbindung des 25er-Busses über NiederErlenbach - Harheim - Berkersheim - PreungesheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2017Sie sind hierVV 657Durchgängige Verbindung des 25er-Busses über NiederErlenbach - Harheim - Berkersheim - PreungesheimAnfrage
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 545Durchgängige Verbindung des 25er-Busses über Nieder-Erlenbach - Harheim - Berkersheim - PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen