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Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen

Vorlagentyp: V
72 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 654 entstanden aus Vorlage: OF 529/6 vom 05.11.2017

Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Vorgang: B 256/16; B 282/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Unfallhäufungsstellen im Bericht B 282 und im vorgehenden Bericht B 256 gemeint sind, an denen bisher keine Wirksamkeitsprüfungen möglich waren. Der Magistrat wird weiterhin gebeten mitzuteilen, welche der angegebenen Gründe ausschlaggebend waren. Es sind nur die Unfallhäufungsstellen anzugeben, die im Ortsbezirk 6 liegen.

Begründung: Im Bericht B 256 werden für das Berichtsjahr 2013 zwölf, im Bericht B 282 für das Berichtsjahr 2014 17 Unfallhäufungsstellen als unerledigt genannt, allerdings ohne Ortsangabe. Der Ortsbeirat wird bei Ortsterminen aber häufig auf Unfallschwerpunkte angesprochen, ohne dann zu wissen, ob diese bereits im Fokus der Unfallkommission liegen und welche Maßnahmen geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Bericht des Magistrats vom 04.10.2016, B 256 Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 282 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 327 Aktenzeichen: 32 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Oktober 2016BB 256Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2013/2014Magistratsbericht
  2. 25. August 2017BB 282Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen hier: Berichtsjahr 2014Magistratsbericht
  3. 5. November 2017OFOF 529/6Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 7. November 2017Sie sind hier
    VV 654Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen
    Anfrage
  5. 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 72 WochenSTST 327Untersuchung von StraßenverkehrsunfällenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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