Zukunft der NordWestStadtBibliothek
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.03.2013, V 651 entstanden aus Vorlage: OF 292/8 vom 19.02.2013
Betreff: Zukunft der NordWestStadtBibliothek Für die seit Jahren überfällige Sanierung und den Ausbau der NordWestStadtBibliothek stehen entsprechende Mittel im Haushalt bereit. Bisher konnte die Sanierung und der Ausbau leider noch nicht realisiert werden. Die NordWestStadtBibliothek ist für die Bürgerinnen und Bürger der Nordweststadt und der umliegenden Stadtteile ein äußerst wichtiges kulturelles Angebot mit eigenen gut besuchten Veranstaltungen, das wegen der zunehmenden Ausleih- und Besucherzahlen ausgebaut werden sollte. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 den Magistrat um die Beantwortung folgenden Fragen:
- Wie haben sich die Ausleih- und Besucherzahlen NordWestStadtBibliothek auch im Vergleich zu den anderen Stadtteilbüchereien in den letzten fünf Jahren im Einzelnen entwickelt.
- Ist es richtig, dass die Stadt den auslaufenden Mietvertrag mit dem Eigentümer des Nordwestzentrums verlängern will?
- Falls der Mietvertrag verlängert werden soll, wann ist mit einem neuen Mietvertrag zu rechnen?
- Ist bei einer Verlängerung des Mietvertrags neben der dringend notwendigen Sanierung auch mit einem Ausbau, der der gestiegenen Bedeutung der NordWestStadtBibliothek entspricht zu rechnen?
- Ist sichergestellt, dass die für die Sanierung und den Ausbau im Haushalt ausgewiesenen Mittel übertragen werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2013OFOF 292/8Zukunft der Nordweststadt-BibliothekOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. März 2013Sie sind hierVV 651Zukunft der NordWestStadtBibliothekAnfrage
- 10. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 792Zukunft der NordWestStadtBibliothekStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen