Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen über verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5 bereitzustellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer Studie, die aufzeigt, dass ein erheblicher Teil des Lehrpersonals in Hessen Opfer von Gewalt geworden ist. Ziel ist es, die Situation an Frankfurter Schulen besser zu verstehen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
- Zu wie vielen verbalen und körperlichen Übergriffen vonseiten von Schülern auf Lehrpersonal ist es 2022 an Schulen im Ortsbezirk 5 gekommen?
- Auf welche Schulformen verteilen sich diese Übergriffe?
- Wie viele Angriffe sind von Schülern und wie viele von Schülerinnen erfolgt?
- In welchen Altersstufen sind wie viele Übergriffe erfolgt?
- Liegen Erkenntnisse über die Sozialisation der betreffenden Schülerinnen und Schüler vor?
Begründung
Jüngst ist eine Studie der Universität Gießen veröffentlicht worden, die Untersuchungen zu verbaler und körperlicher Gewalt gegenüber Lehrpersonal an hessischen Schulen untersucht hat. Im Rahmen dieser Studie haben 632 Lehrer 83 Fragen beantwortet. Hier gab jeder dritte Lehrer an, schon Opfer von Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen oder Bedrohungen über das Internet gewesen zu sein. Physische Gewalt gaben etwa 20 Prozent des Lehrpersonals an. Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, ob auch an Frankfurter Schulen entsprechende Vorkommnisse zu verzeichnen waren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. März 2023OFOF 709/5Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 24. März 2023Sie sind hierVV 645Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5Anfrage
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1824Verbale und körperliche Übergriffe auf Lehrpersonal an Schulen im Ortsbezirk 5Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3